Klage gegen Aufenthalt auf US-Militärbasis

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Düsseldorf. Eine Gastfamilie in den USA ist für einen deutschen Austauschschüler auch dann zumutbar, wenn sie auf einer US-Militärbasis wohnt. Das hat ein Richter des Düsseldorfer Landgerichts am Freitag erklärt und der Klage einer Familie aus Ingolstadt wenig Aussichten auf Erfolg bescheinigt. Das Gericht will am 18. Dezember einen Beschluss verkünden. Der Vater des Schülers hatte den geplanten einjährigen Aufenthalt seines Sohnes storniert, nachdem er erfahren hatte, dass die Gastfamilie auf der US-Basis Fairchild lebt. Nun streitet er sich mit dem Düsseldorfer Anbieter des Aufenthalts um 6600 Euro. Vereinbart war, dass die Gastfamilie eine »Familie mittlerer Art und Güte« sein sollte. Der Anwalt der Familie argumentierte, der Junge wäre wegen der Sicherheitsvorschriften auf der Basis isoliert gewesen. Die Eltern hatten 13 300 Euro an einen Studienreiseveranstalter überwiesen und 7200 Euro nach Stornierung zurückbekommen. dpa/nd

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