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Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht für stornierten Flug

Reiserecht

Eine Schülerin hatte sich im Jahr 2015 für das »Parlamentarische Patenschaftsprogramm« 2016/2017 beworben. Dabei geht es um ein einjähriges Stipendium an einer amerikanischen High-School. Sie bekam zunächst eine Absage - mit Folgen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1070787.reiseruecktrittsversicherung-zahlt-nicht-fuer-stornierten-flug.html

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