Ärger über Gewächshaus auf der Dachterrasse

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In einer Wohnanlage bei München bewohnte ein Ehepaar die oberste Etage. Auf der Dachterrasse seiner Eigentumswohnung hatte das Paar ein sogenanntes »Anlehngewächshaus« aufgestellt, das nicht mit der Fassade verbunden wird. Es besteht aus seitlichen Glaselementen, einem Dach aus Kunststoff und Aluminiumprofilen.

Das Glashäuschen missfiel den anderen Eigentümern. Die Eigentümergemeinschaft forderte das Ehepaar auf, die »bauliche Veränderung« rückgängig zu machen. Die Eheleute fanden allerdings, hier könne von einer »baulichen Veränderung« keine Rede sein, weil das Gewächshaus nicht befestigt sei. Außerdem herrsche in der Wohnanlage sowieso ein Wirrwarr und Wildwuchs an vielerlei Veränderungen.

Schließlich landete der Streit vor dem Amtsgericht München (Az. 481 C 26682/15 WEG), das ihn zu Gunsten der Eigentümergemeinschaft entschied. Ob das Gewächshaus befestigt sei oder nicht, spiele keine Rolle, erklärte der Amtsrichter. Es se...


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