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Wer haftet beim Pkw-Schaden?
Sturmschaden auf dem Betriebsgelände
Beschädigt ein vom Sturm in Bewegung gesetzter Müllcontainer auf dem Betriebsparkplatz den Pkw eines Arbeitnehmers, haftet der Arbeitgeber. Zumindest dann, wenn er den Müllcontainer nicht ausreichend gesichert hat.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1070800.wer-haftet-beim-pkw-schaden.html
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