Ex-AfD-Politiker muss sich für »Sieg Heil«-Ruf verantworten
Potsdam. Wegen eines »Heil Hitler«-Rufs am Rande eines Landesparteitags im Januar muss sich ein ehemaliger AfD-Politiker vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Der Angeklagte hatte nach eigenem Eingeständnis abends an der Hotelbar in Rangsdorf (Teltow-Fläming) laut »Sieg Heil« gerufen, nachdem Parteifreunde mehrfach die erste Strophe des Deutschlandlieds gesungen hatten. »Auf dem Parteitag gab es Hetze gegen Zuwanderer und es herrschte eine Stimmung wie in den 1930er Jahren«, erklärte der 55-Jährige am Mittwoch in dem Berufungsprozess zu seiner Rechtfertigung. »Mit dem Ruf wollte ich nur provozieren, damit das aufhört.«
Nach dem Vorfall hatte das Amtsgericht Zossen den 55-Jährigen im Oktober zu 1800 Euro Geldstrafe wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Er war bereis im Jahr 1998 wegen rechtsextremer und judenfeindlicher Äußerungen vom Amtsgericht Fürstenwalde verurteilt worden. dpa/nd
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