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Verkäufer können gegen Paypal klagen

Karlsruhe. Bei einem Interneteinkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann buch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1070951.verkaeufer-koennen-gegen-paypal-klagen.html

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