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Verurteilung wegen Paragraf 219a

Ärztin erhält Geldstrafe für unerlaubte Abtreibungswerbung

Gießen. Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht der hessischen Stadt verurteilte die Medizinerin am Freitag. »Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache«, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1071283.verurteilung-wegen-paragraf-a.html

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