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Verurteilung wegen Paragraf 219a
Ärztin erhält Geldstrafe für unerlaubte Abtreibungswerbung
Gießen. Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht der hessischen Stadt verurteilte die Medizinerin am Freitag. »Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache«, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. ...
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