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Gegen die Zwangsvagina

In Berlin diskutierten Jurist*innen und Betroffene über weitere Schritte nach dem Karlsruher Richterspruch - und fordern ein Ende der Geschlechtsanpassungen bei Kindern

Fortan müssen sich Menschen nicht mehr zwischen »männlich« und »weiblich« entscheiden, sondern erhalten eine »dritte Option«. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht. Aber was bedeutet das für Intergeschlechtliche in der Praxis?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1071456.nach-dem-urteil-zu-intersexualitaet-gegen-die-zwangsvagina.html

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