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Auch an Großeltern wird unter Umständen Kindergeld gezahlt

Was Oma und Opa wissen sollten

Großeltern können in bestimmten Fällen Anspruch auf das Kindergeld für ihre Enkel haben. Zum Beispiel, wenn Enkel oder Enkelin überwiegend in ihrem Haushalt versorgt und betreut werden, obwohl die Kindeseltern eine eigene Wohnung haben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1071554.auch-an-grosseltern-wird-unter-umstaenden-kindergeld-gezahlt.html

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