Streitfragen zum Fahrstuhl

Serie zum Mietrecht

Rund um den Fahrstuhl gibt es immer wieder Probleme - bis hin zur Frage, wann ein Fahrstuhl benutzt werden darf.

Vollwartungsvertrag

Die Kosten eines Vollwartungsvertrages für den Fahrstuhl können nur zur Hälfte als Betriebskosten auf die Mieter des Hauses aufgeteilt werden, entschied nach Angaben des DMB das Landgericht Duisburg (Az. 13 S 265/03).

Mieter und Vermieter hatten im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter zusätzlich zur Miete Betriebskosten zahlen sollte, wie zum Beispiel »Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Aufzuges inklusive Wartungsdienst«.

Der vom Vermieter abgeschlossene Vollwartungsvertrag beinhaltete aber auch Reparaturarbeiten, die nie als Betriebskosten abgerechnet werden dürfen. Das hat zur Konsequenz, dass die Kosten des Vollwartungsvertrages nicht in vollem Umfang an die Mieter weitergegeben werden dürfen. Der Vermieter muss einen Abzug für den in den Wartungskosten enthaltenen Rep...


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