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Zu lange Kündigungsfristen beanstandet

Die Kündigungsfrist eines Arbeitsvertrages ist unwirksam, wenn sie die gesetzliche Frist deutlich überschreitet.Das entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27. Juli 2017 (Az. 2 AZR 681/16). Es kippte damit eine vereinbarte Kündigungsfrist von drei Jahren.Im konkreten Fall hatte ein Speditionskaufmann aus Sachsen geklagt. Mit seinem Arbeitgeber hatte er eine dreijährige Kündigungsfrist ve...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1071563.zu-lange-kuendigungsfristen-beanstandet.html

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