Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Gefahrtarif beim veränderten Arbeitsinhalt der Arbeitnehmer

Unfallversicherung

Unternehmen müssen Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Der Gefahrtarif, der der Berechnung zugrunde liegt, richtet sich nach der Art der Tätigkeit des Unternehmens.Verlagert beispielsweise ein Textilunternehmen seine Produktion in Billiglohnländer, richtet sich der Gefahrtarif nicht mehr nach dem eines produzierenden Unternehmens, sondern nach dem geringeren Gefährdungspotenzial...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1071566.gefahrtarif-beim-veraenderten-arbeitsinhalt-der-arbeitnehmer.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.