Leitfaden für den Umgang mit Wisenten

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Als Konsequenz aus dem umstrittenen Abschuss eines Wisents hat das Umweltministerium nun einen Leitfaden vorgelegt. Dieser richtet sich vor allem an Behörden in den Landkreisen und soll Richtschnur sein, wenn ein Wisent aus dem Nachbarland Polen in Brandenburg gesichtet werden sollte, wie das Ministerium am Dienstag mitteilte. Die Hinweise sind auch im Internet einsehbar. Im September war ein freilaufender Wisent in Märkisch-Oderland per Anordnung durch das Amt Lebus abgeschossen worden. Es wurde mit dem Schutz der Bevölkerung argumentiert. Wisente stehen jedoch in Deutschland und Polen unter Artenschutz. In dem Leitfaden ist aufgeführt, wie in einem solchen Fall künftig vorzugehen sei: Die Naturschutz- sowie die Jagdbehörde des Landkreises sind demnach unverzüglich zu informieren und polnische Stellen sollten kontaktiert werden. »Nur in absoluten Ausnahmefällen« so heißt es, »in denen eine tatsächliche Gefahr für Leib und Leben besteht«, könne ein Abschuss angeordnet werden. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -