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Marktbetreiber muss für Sicherung nicht zahlen

Betreiber von Märkten können nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht zu Sicherungsmaßnahmen und deren Kosten verpflichtet werden. Der Schutz vor Anschlägen obliege nicht dem Veranstalter, teilte ein Gerichtssprecher zu der Eilentscheidung am Dienstag mit. Das Gericht hatte bereits in einer Zwischenverfügung entschieden, dass die Betreiber des Weihnachtsmarktes vor dem Schlos...

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