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Verkaufsoffene Sonntage: Wuppertal darf nicht, Düsseldorf schon

  • Lesedauer: 1 Min.

Düsseldorf. Bei verkaufsoffenen Sonntagen im Advent entscheiden Richter unterschiedlich. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf kippte in einem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss eine Ladenöffnung in Wuppertal am 3. Dezember. Dasselbe Gericht hatte dagegen am Vortag in mehreren Düsseldorfer Stadtteilen Öffnungen am 3. Dezember erlaubt. Das Gericht betonte, dass in Düsseldorf die Öffnung bereits am 15. Februar 2017 beschlossen wurde, ver.di aber erst am 17. November vors Gericht zog. Dadurch seien Stadt und Gericht ohne Not unter Druck gesetzt worden. Das Verbot in Wuppertal wurde mit dem Schutz der Sonntagsruhe begründet. Es fehle eine Prognose, dass für einen Besuch der Weihnachtsmarkt der Hauptgrund sei und nicht die Öffnung der Geschäfte.

Die Landesregierung will die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöhen. Bislang ist für eine Sonntagsöffnung ein Anlass notwendig - beispielsweise ein großes Fest oder eine Messe. Dies soll mit dem neuen Gesetz wegfallen. dpa/nd

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