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Kunden können Serviceentgelt zurückfordern
Bausparkasse abgemahnt
Wer ein zusätzliches Entgelt erhebt, muss dies mit seinen Kunden explizit vereinbaren und dafür auch eine konkrete Gegenleistung anbieten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072382.kunden-koennen-serviceentgelt-zurueckfordern.html
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