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Kunden können Serviceentgelt zurückfordern

Bausparkasse abgemahnt

Wer ein zusätzliches Entgelt erhebt, muss dies mit seinen Kunden explizit vereinbaren und dafür auch eine konkrete Gegenleistung anbieten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072382.kunden-koennen-serviceentgelt-zurueckfordern.html

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