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Berechnung wurde geändert

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zu den zumutbaren Belastungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Berechnung der zumutbaren Belastung gekippt und beschert damit dem Steuerzahler, der außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann, mehr Geld. Auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf die Einspruchsmöglichkeit hingewiesen. Hatten Sie Kosten für eine Zahnbehandlung oder Aufwendungen für eine Kur? Wollen Sie diese steuerlich geltend machen oder haben...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072385.berechnung-wurde-geaendert.html

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