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»Kinderwohngeld« gilt als Einkommen
Hartz-IV-Urteile im Überblick
Eigentlich steht Hartz-IV-Beziehern kein Wohngeld zu. Doch es gibt die Ausnahme des »Kinderwohngeldes«. Das zu beziehen, ist nicht grundsätzlich ein Vorteil, denn bei Hartz IV wird es als Einkommen angerechnet.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072398.kinderwohngeld-gilt-als-einkommen.html
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