Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

»Kinderwohngeld« gilt als Einkommen

Hartz-IV-Urteile im Überblick

Eigentlich steht Hartz-IV-Beziehern kein Wohngeld zu. Doch es gibt die Ausnahme des »Kinderwohngeldes«. Das zu beziehen, ist nicht grundsätzlich ein Vorteil, denn bei Hartz IV wird es als Einkommen angerechnet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072398.kinderwohngeld-gilt-als-einkommen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.