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Nur Mittel zum Zweck
Haidy Damm über das EuGH-Urteil zu Luxusartikeln bei Amazon und Co.
Luxusartikel dürfen nicht auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay vertrieben werden, wenn die Hersteller dies untersagen hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Doch das Urteil schwächt die Position der Einzelhändler.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072504.amazon-und-ebay-nur-mittel-zum-zweck.html
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