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Kein Ruhetag nach sechs Arbeitstagen am Stück

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Arbeitnehmer haben nach sechs Arbeitstagen nicht unbedingt am siebten Tag Anspruch auf einen Ruhetag. Auch wenn die EU-Arbeitsrichtlinie in einem Zeitraum von sieben Tagen eine Mindestruhezeit von 24 Stunden vorschreibt, müsse diese nicht spätestens am siebten Tag gewährt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073146.kein-ruhetag-nach-sechs-arbeitstagen-am-stueck.html

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