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Informieren verboten

Die verurteilte Ärztin Kristina Hänel will gegen den Paragrafen 219a vorgehen

Seit den 1990er Jahren ist Abtreibung in der Bundesrepublik unter bestimmten Bedingungen straffrei. Allerdings darf nicht öffentlich darüber informiert werden, wo Frauen einen Abbruch machen können.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073161.paragraf-a-informieren-verboten.html

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