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Schutz durch Selbstschutz
Demonstrationssanitäter wurde wegen Vermummung und Passivbewaffnung verurteilt
Es könnte ein Präzedenzfall werden: Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Demonstrationssanitäter wegen des Tragens von Helm und Atemschutzmaske verurteilt. Er hält die Ausrüstung für notwendig.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073292.urteil-wegen-vermummung-schutz-durch-selbstschutz.html
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