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Es gibt keine Grundlage für umfassende Gesichtserkennung

Voßhoff: Umstrittene Maßnahme würde ohnehin bestehenden Grundrechtseingriff durch Videoüberwachung erheblich steigern

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht keine rechtliche Grundlage für eine flächendeckende automatische Gesichtserkennung auf Bahnhöfen und Flughäfen. Von bestehenden Vorschriften wäre eine Ausweitung nicht gedeckt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073567.bundesdatenschutzbeauftragte-es-gibt-keine-grundlage-fuer-umfassende-gesichtserkennung.html

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