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Nach BGH-Urteil verbesserter Haftungsschutz bei Flugreisen

Fluggastrechte

Einer Flugreise sind auch das Ein- und das Aussteigen zuzurechnen. Somit haftet eine Fluggesellschaft auch bei einem unverschuldeten Sturz auf Passagierbrücke.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073694.nach-bgh-urteil-verbesserter-haftungsschutz-bei-flugreisen.html

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