Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Nach BGH-Urteil verbesserter Haftungsschutz bei Flugreisen
Fluggastrechte
Einer Flugreise sind auch das Ein- und das Aussteigen zuzurechnen. Somit haftet eine Fluggesellschaft auch bei einem unverschuldeten Sturz auf Passagierbrücke.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073694.nach-bgh-urteil-verbesserter-haftungsschutz-bei-flugreisen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.