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Karlsruhe: Numerus Clausus für Medizin teilweise verfassungswidrig

Auswahlverfahren für Medizinstudium muss künftig neu geregelt werden

Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist zum Teil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Bis Ende 2019 muss das Auswahlverfahren neu geregelt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073818.studium-karlsruhe-numerus-clausus-fuer-medizin-teilweise-verfassungswidrig.html

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