Landrätewahl an einem Tag

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Potsdam. Das Innenministerium hat für die im Jahr 2018 in sechs Landkreisen anstehenden Landratswahlen einheitliche Wahltermine festgelegt. Die erste Wahlrunde soll demnach in Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Barnim, Spree-Neiße, Uckermark und Ostprignitz-Ruppin am 22. April stattfinden. Als Termin für eventuelle Stichwahlen wurde der 6. Mai bestimmt. Das Innenministerium erwartet durch die terminliche Bündelung der Landratswahlen in den sechs Landkreisen eine größere öffentliche Aufmerksamkeit und damit verbunden eine höhere Wahlbeteiligung.

Erst seit 2010 werden die Landräte in Brandenburg direkt durch die Bürger gewählt. In den Jahren 2010 bis 2016 gab es in allen 14 Landkreisen je eine Direktwahl. Jedoch wurde nur in fünf Fällen das vorgeschriebene Quorum erreicht. Erforderlich ist, dass mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten für den Sieger gestimmt haben. Ansonsten ist die Abstimmung ungültig, und es entscheiden doch wieder die Kreistage, so wie es vor 2010 gleich generell der Fall war. Die reguläre Amtsperiode eines Landrats dauert acht Jahre.

Zuletzt hatte am 11. Dezember 2016 bei der Stichwahl in Elbe-Elster der SPD-Kandidat Rolf Lindemann 17 819 Stimmen erzielt. Gebraucht hätte er aber mindestens 23 068. nd

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