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In Teilen verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht verlangt Änderung der Studienplatzvergabe für Humanmedizin

Der Numerus clausus für das Medizinstudium bleibt bestehen. Die Wartezeit von bis zu 14 Semestern ist aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundgesetzwidrig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073919.numerus-clausus-in-teilen-verfassungswidrig.html

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