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Höhere Freibeträge bei Rezept-Zuzahlungen

Soziales

Höhere Freibeträge schonen ab 1. Januar 2018 den Geldbeutel bei den üblichen Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen. Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können dann für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner 5481 Euro (bisher 5355 Euro) abgezogen werden. Der Kinderfreibetrag wird von bisher 7356 Euro auf 7428 Euro für jedes Kind angehoben....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073977.hoehere-freibetraege-bei-rezept-zuzahlungen.html

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