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Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 1. Januar 2018 werden die Bemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung angehoben. Allerdings wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Gesetzlichen für 2018 auf 1,0 Prozent abgesenkt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073980.beitragsbemessungsgrenzen-werden-angehoben.html
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