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Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen einbezogen

Mutterschutz

Nach dem reformierten Gesetz zum Mutterschutz genießen ab 1. Januar 2018 auch Schülerinnen und Studentinnen sowie Praktikantinnen Mutterschutz. Das gilt u.a. auch für den Bundesfreiwilligendienst.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073981.schuelerinnen-studentinnen-praktikantinnen-einbezogen.html

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