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Hartz-IV-Sätze geringfügig höher

Ab 1. Januar 2018 steigen die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger. um drei bis sieben Euro, wie der Bundesrat Anfang November 2017 beschlossen hat.Der monatliche Satz für einen alleinerziehenden Erwachsenen steigt von 409 auf 416 Euro. Ehe- und Lebenspartner erhalten 374 statt bisher 368 Euro.Für Kinder und Jugendliche steigen die monatlichen Leistungen um drei bis fünf Euro. Jugendliche von 14 bis ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073983.hartz-iv-saetze-geringfuegig-hoeher.html

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