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Bestattung im Begräbniswald kann steuerfrei sein

Die letzte Ruhe in einem Urnen-Begräbniswald kann umsatzsteuerfrei sein. Wird der Verstorbene in räumlich abgrenzbaren, individualisierten Parzellen bestattet, so dass Dritte von der Nutzung ausgeschlossen sind, dann kann dies als umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung gelten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1075673.bestattung-im-begraebniswald-kann-steuerfrei-sein.html

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