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Arbeitszeugnis zu spät verlangt

Urteile in Kürze

Ein Arbeitszeugnis trägt in der Regel das Datum, an dem es zuerst ausgestellt wurde. Das gilt auch, wenn es nachträglich geändert, etwa berichtigt wird. Es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt es erst nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az. 3 Sa 71/16).Versteckte Kamera in der Umkleidekabine Eine schwerwiegende Pflichtv...

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