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Urteile
Vorzeitige Altersrente muss nicht pauschal zu Abschlägen führen Arbeitnehmern, die wegen eines Unfalls vorzeitig in Rente gehen, darf die Rentenversicherung nicht automatisch die Altersversorgung kürzen. Hat wegen des Unfalls eine Haftpflichtversicherung die fälligen Rentenbeiträge bis zur regulären Ruhealtersgrenze bezahlt, dann kann der Versicherte ohne Abschläge später die normale Rente beans...
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