Zuschüsse der Pflegeversicherung können mehrmals genutzt werden

Rund um die Pflege: Hürdenfrei ins Haus

  • Gabi Stephan
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Mutter war schwer gestürzt und benötigte auf Dauer einen Rollstuhl. Bei den damaligen Umbauten wurde aber der Hauseingang nicht berücksichtigt. Nun sind die Stufen für den Rollstuhl unüberwindbar, so dass eine Rampe her musste.

Was aber kostet das? Welche Höhe über welche Entfernung ist zu überwinden? Kommt die Mutter allein mit dem Rollstuhl zurecht oder braucht sie Hilfe? Soll die Rampe eventuell transportabel sein, um anderswo Hindernisse zu überwinden? Soll sie als völlig neuer, barrierefreier Zugang zum Haus angelegt werden?

Nimmt man sich als Anhaltspunkt die DIN 18040 für barrierefreies Bauen, so darf die Steigung nicht mehr als sechs Prozent betragen. In diesem Fall kann die Rampe von einem Rollstuhlfahrer allein bewältigt werden. Ist eine Hilfsperson ständig anwesend, so kann die Steigung auch darüber liegen. Weitere Informationen zum barrierefreien Umbau kann man auf der Internetseite www.nullbarriere.de einholen.

Die neue Situation war Anlass, den Besuch eines Pflegegutachters anzufordern. Neben der Überprüfung des derzeitigen Pflegegrades 3 schaut er sich auch das Wohnumfeld an. Ist eine Rampe notwendig? Sie kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme von der Pflegeversicherung mit bis zu 4000 Euro bezuschusst werden. Bei den ersten Umbauten hatte die Mutter die Pflegestufe 2 und damit Anspruch auf damals maximal 2557 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Eine »Maßnahme« umfasst laut Gesetz alle Umbauten, die aufgrund des aktuellen Hilfebedarfs gleichzeitig erforderlich sind. Verändert sich der Hilfebedarf, kann also der Zuschuss erneut für eine weitere »Maßnahme« beantragt werden. Dies kann formlos geschehen, muss jedoch vor Beginn der Umbauten erfolgen. Außerdem sollte ein Kostenvoranschlag beiliegen. Unter der Telefonnummer 0800 101 88 00 kann sich jeder gesetzlich oder privat Versicherte kostenfrei beraten lassen.

Die Kinder nahmen Kontakt mit dem Handwerksbetrieb auf, der bereits die anderen barrierefreien Umbauten realisiert hat, um technische und bauliche Fragen zu klären. Unabhängig vom Anteil der Pflegekasse kann der Umbau mit staatlicher Unterstützung der KfW finanziert werden. Auf der Seite www.kfw.de findet man unter dem Programm »Altersgerecht umbauen« alle Zuschuss- und Kreditvarianten.

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