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Im Zweifel entscheidet der EuGH

Mindestanforderungen an humane Haft in EU nicht geklärt

Karlsruhe. Wann genau menschenunwürdige Haftbedingungen in Gefängnissen bestehen, ist laut Bundesverfassungsgericht in der EU-Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Deutsche Gerichte müssen daher Zweifelsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorlegen, stellten die Karlsruher Verfassungsrichter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klar. (AZ: 2 BvR...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1075953.im-zweifel-entscheidet-der-eugh.html

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