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Numerus clausus teils verfassungswidrig
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Zulassungsverfahren für Medizinstudenten muss neu geregelt werden: Das bisherige System verletze die Chancengleichheit der Studierenden und sei in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar (nd berichtete).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1076381.numerus-clausus-teils-verfassungswidrig.html
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