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Numerus clausus teils verfassungswidrig

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Zulassungsverfahren für Medizinstudenten muss neu geregelt werden: Das bisherige System verletze die Chancengleichheit der Studierenden und sei in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar (nd berichtete).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1076381.numerus-clausus-teils-verfassungswidrig.html

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