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Provisionszahlungen und höheres Elterngeld

Vom Arbeitgeber erhaltene Provisionszahlungen führen in der Regel nicht zu höherem Elterngeld. Nur wenn Provisionen vom Arbeitgeber steuerrechtlich als »laufender Arbeitslohn« gezahlt werden, wird das Elterngeld höher. So urteilte das Bundessozialgericht in Kassel am 14. Dezember 2017 (Az. B 10 EG 7/17 R). Werden die Provisionen dagegen wie üblich als »sonstige Bezüge« gezahlt, wirken sie sich nic...

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