NRW-Kommunen fordern mehr Geld und klagen gegen das Land
Münster. Im Streit ums Geld zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und drei Kommunen begann am Dienstag die Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof NRW. Münster, Blomberg (Kreis Lippe) und die Gemeinde Hellenthal in der Eifel sehen sich durch eine Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz von 2015 benachteiligt. Seitdem werden bestimmte Rückerstattungen zur Steuerkraft der Kommunen hinzugezählt. Dadurch sinken die Landeszuweisungen - zu Unrecht, glauben die drei klagenden Kommunen. Das Land weist die Vorwürfe zurück. Vom zuständigen Verfassungsgerichtshof wurde am Dienstag Skepsis signalisiert. »Es wird Ihnen doch kein Geld weggenommen, dass sie schon hatten«, stellte Verfassungsrichter Andreas Heusch an die Kläger gerichtet fest. Eine Entscheidung will das Gericht am 27. Februar verkünden. dpa/nd
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