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Rechte können Namen Gustav Stresemann wohl nicht nutzen

Persönlichkeitsrechte des früheren Reichskanzlers dürften sein Andenken auch über den Tod hinaus schützen

Die AfD will ihre parteinahe Stiftung nach dem früheren Reichskanzler Gustav Stresemann benennen. Doch das Vorhaben dürfte ohne die Einwilligung seiner Nachfahren scheitern. Denn auch nach dem Tod gelten Regeln für einen Namen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1076633.afd-stiftung-rechte-koennen-namen-gustav-stresemann-wohl-nicht-nutzen.html

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