- Ratgeber
- Auslandskrankenversicherung
Bei einer falschen Rechnung zahlt die Versicherung gar nichts mehr
Ein Münchner Ehepaar reiste 2004 nach Nigeria, wo der Ehemann an Malaria erkrankte. Vorher hatten die Urlauber eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsnehmer reichten Rechnungen und Quittungen für Medikamente und für die ärztliche Behandlung in Afrika beim Versicherer ein, der die Belege über die Botschaft in Lagos überprüfen ließ. Dabei stellte sich heraus, dass ein Teil der Belege nicht von einem Krankenhaus oder einer Apotheke ausgestellt war, sondern von einem Arzneimittelhändler. Auf Nachfrage bestritt der Inhaber des Unternehmens jedoch, dass die Rechnungen von ihm stammten. Daraufhin weigerte sich der Versicherer, die Kosten zu erstatten. Die Zahlungsklage der Versicherungsnehmer gegen ihn scheiterte beim Amtsgericht München.
Vor Gericht konnte die Frau nicht erklären, warum die Arzneimittelrechnungen auf das Jahr 2003 datiert waren. Die Rechnungen seien offenkundig falsch, folgerte der Amtsrichter. Daher könnten die Urlauber keinen Versicherungsschutz mehr beanspruchen. Denn sie hätten versucht, das Unternehmen über die Leistungshöhe zu täuschen. Auf die Echtheit der übrigen Belege komme es daher nicht mehr an. Werde auch nur eine falsche Rechnung eingereicht, sei der Versichere...
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