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Einfache Rechenschritte sollten Mieter nachvollziehen können
BGH-Urteil zu Angaben bei Erhöhung einer Indexmiete
Die Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten ist bei einer Mietänderungserklärung zu einer Indexmiete nicht erforderlich.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1077053.einfache-rechenschritte-sollten-mieter-nachvollziehen-koennen.html
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