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Eine versäumte Jobabsage erleichtert Diskriminierungs-Entschädigungszahlung
Urteile im Überblick
Abgelehnte Stellenbewerber müssen darüber informiert werden, dass sie den Job nicht bekommen. Tut der Arbeitgeber dagegen nichts zur Information, ist es leichter möglich, im Falle von Diskriminierung eine Entschädigungszahlung durchzusetzen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1077068.eine-versaeumte-jobabsage-erleichtert-diskriminierungs-entschaedigungszahlung.html
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