Bewährungsstrafe für Unternehmer
Frankfurt (Oder). Ein Brandenburger Unternehmer, der seine Mitarbeiter schwarz bezahlte, ist zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Mann aus dem Landkreis Oder-Spree hatte zudem seine Einnahmen aus der Selbstständigkeit gegenüber dem Jobcenter Oder-Spree nicht in voller Höhe angegeben, teilte das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) am Montag mit. Innerhalb von vier Jahren erhielt er Hartz IV-Leistungen in Höhe von rund 24 000 Euro zu Unrecht. Er hatte seine tatsächlich erzielten Umsätze dem Jobcenter falsch angegeben. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.