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Teilerfolg gegen Facebook
Urteil des Europäischen Gerichtshof: Datenschutzaktivist aus Österreich kann gegen Facebook klagen, aber nicht per Sammelklage
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Datenschutzaktivist Facebook verklagen kann. Eine Sammelklage sei aber nicht zulässig – »hochproblematisch« findet das der Kläger.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1077394.datenschutz-bei-facebook-teilerfolg-gegen-facebook.html
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