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EuGH: Gutachten für sexuelle Orientierung ist unzulässig

Gericht erlaubt keine Tests zur Sexualität von Asylsuchenden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Asylsuchende dürfen keinem psychologischen Test zur Bestimmung ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Dies wäre »einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers«.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1077467.asylpolitik-eugh-gutachten-fuer-sexuelle-orientierung-ist-unzulaessig.html

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