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Haushaltsnahe Dienstleistungen sind vom Vermieter aufzuschlüsseln

Steuertipp

Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Tätigkeit eines Hausmeisters, von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung die steuerlich absetzbaren Arbeitskosten separat ausweist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1077738.haushaltsnahe-dienstleistungen-sind-vom-vermieter-aufzuschluesseln.html

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