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Regeln für Fußgänger und Straßenbahnen
Damit Unfälle zwischen Fußgängern und Straßenbahnen vermieden werden, gelten besondere Regeln. Laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 25 Abs. 5) dürfen Gleise nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden, wenn sie nicht für den sonstigen öffentlichen Straßenverkehr freigegeben sind. Das heißt, »straßenbündige Bahnkörper« etwa in einer Fußgängerzone dürfen an jeder Stelle überquert werden. ...
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