Kündigung beendet nicht die Miete des Mitarbeiters

BGH schützt Mieter von Werkswohnungen

Nach einem am 17. Januar 2018 verkündeten Urteil (BGH, Az. VIII ZR 241/16) gilt der übliche soziale Kündigungsschutz auch dann, wenn der Arbeitgeber die Wohnung seinerseits nur gemietet und dann an Mitarbeiter weitervermietet hat. Kündigt der Eigentümer dem Arbeitgeber, tritt danach der Eigentümer in die Mietverträge der betroffenen Arbeitnehmer ein.

Konkret geht es um eine Wohnung des Anlagenbauers GEA in Frankfurt am Main. Eine Vorgängergesellschaft hatte diese und zahlreiche weitere Wohnungen bereits 1965 gemietet, um sie Mitarbeitern als Werkswohnungen zu überla...


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