Nur eingeschränkter Rat für Schwerbehinderte

Rentenberatung

Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. B 9 SB 89/17) hervor.

Danach lehnten es die Essener Richter ab, dass ein registrierter Renten- und Pflegeberater für seine schwerbehinderte Mandantin die Eintragung des Merkzeichens »B« im Schwerbehindertenausweis von den Behörden fordern kann.

Der Rentenberater hatte für die Frau die Feststellung der Schwerbehinderung sowie mehrere Merkzeichen in den auszustellenden Schwerbehindertenausweis beantragt. Die Frau wurde zwar als schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 60 anerkannt. Allerdings versagten die Behörden die Eintragung des Merkzeichens »B«. Die...


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